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BGH, 10.03.1999 - 3 StR 2/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1, Satz 1 StPO
Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand des Nebenklägers - Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen; Relevanz der Bewertung einer Straftat als Verbrechen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung und des Revisionsverfahrens; Relevanz der Bewertung einer Straftat als Vergehen zum Zeitpunkt ihrer Begehung; Bestellung eines ...
- Judicialis
StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1 i.d.F. des Zeugenschutzgesetzes vom 30. April 1998
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1647
- NStZ 1999, 365
- Rpfleger 1999, 290
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00 Dieses Ergebnis entspricht dem Gebot der Prozeßökonomie sowie dem Grundsatz der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Verfahrensrecht (vgl. BGH NJW 1999, 1647); die Verteidigungsposition des Angeklagten wird hierdurch nicht beeinträchtigt (§ 140 Abs. 2 Satz 1 StPO).
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 366/00
Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe; Lex …
Ist eine Straftat jedoch zur Zeit der Urteilsverkündung und des Revisionsverfahrens ein Verbrechen, so ist dies für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand des Nebenklägers in der Revisionsinstanz maßgebend, auch wenn die Straftat zum Zeitpunkt ihrer Begehung lediglich die Voraussetzungen eines Vergehenstatbestandes erfüllt hat (BGH NStZ 1999, 365).